AGB Vermieter

Besondere Geschäftsbedingungen für Vermieter zur Nutzung der Plattform „Inlando“

Stand: 13. Juni 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieter der Plattform „Inlando“ ist:

Inlando
Inhaber: Viktor Tscheremissin
Hirschenbergstr. 11
66128 Saarbrücken
Deutschland

Telefon: +49 (0) 681 85916474
E-Mail: service@inlando.com

nachfolgend „Inlando“ genannt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vermieter gelten für alle Verträge zwischen Inlando und gewerblichen Vermietern, Dienstleistern, Anbietern und sonstigen Unternehmern, die über die Plattform Inlando Mietobjekte, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen einstellen, bewerben oder anbieten.

1.3 Die Nutzung der Plattform als Vermieter ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gestattet. Eine Nutzung durch Verbraucher zu Vermietungszwecken ist ausgeschlossen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vermieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Inlando stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.5 Diese AGB gelten zusätzlich zu etwaigen Paketbeschreibungen, Preislisten, Leistungsbeschreibungen, Zusatzbedingungen für einzelne Dienste sowie den Datenschutzinformationen von Inlando.

2. Rolle von Inlando

2.1 Inlando betreibt eine Online-Plattform zur Vermittlung von Mietobjekten und Dienstleistungen zwischen Vermietern bzw. Anbietern einerseits und Mietern bzw. Interessenten andererseits.

2.2 Inlando ist grundsätzlich nicht selbst Anbieter, Vermieter, Verkäufer oder Vertragspartner hinsichtlich der in Anzeigen dargestellten Mietobjekte oder Dienstleistungen.

2.3 Verträge über Mietobjekte, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Vermieter und dem jeweiligen Mieter bzw. Interessenten zustande.

2.4 Inlando übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Vermieter und Mieter, für die Zahlungsfähigkeit des Mieters, für die Durchführung des Mietverhältnisses oder für die Qualität, Verfügbarkeit, Rechtmäßigkeit oder Sicherheit der angebotenen Mietobjekte und Dienstleistungen.

2.5 Der Vermieter ist allein dafür verantwortlich, dass seine Angebote, Preise, Inhalte, Vertragsbedingungen, Verfügbarkeiten und sonstigen Angaben korrekt, vollständig, aktuell und rechtlich zulässig sind.

3. Registrierung und Nutzerkonto

3.1 Für die Nutzung der Plattform als Vermieter ist eine Registrierung erforderlich.

3.2 Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige, aktuelle und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dazu gehören insbesondere Name bzw. Firma, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, steuerliche Angaben und Zahlungsdaten.

3.3 Der Vermieter darf nur ein Nutzerkonto anlegen, sofern Inlando nicht ausdrücklich eine weitere Registrierung gestattet.

3.4 Minderjährige, nicht voll geschäftsfähige Personen sowie Privatpersonen, die nicht unternehmerisch handeln, dürfen sich nicht als Vermieter registrieren.

3.5 Inlando kann die Registrierung prüfen und die Freischaltung eines Nutzerkontos ablehnen, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere bei unvollständigen Angaben, Zweifeln an der Unternehmereigenschaft, früheren Vertragsverstößen oder Sicherheitsbedenken.

3.6 Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Vermieter Zugriff auf sein Nutzerkonto. Über dieses Konto kann er insbesondere Angebote verwalten, Unternehmensdaten pflegen, Anfragen einsehen, Buchungen bzw. Kontakte bearbeiten, Rechnungen abrufen und Zusatzleistungen nutzen.

3.7 Der Vermieter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verlust, Missbrauchsverdacht oder unbefugter Nutzung hat der Vermieter Inlando unverzüglich zu informieren.

3.8 Handlungen, die über das Nutzerkonto des Vermieters vorgenommen werden, gelten als Handlungen des Vermieters, soweit dieser den Missbrauch zu vertreten hat.

3.9 Eine Übertragung des Nutzerkontos auf Dritte oder die Überlassung von Zugangsdaten an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Inlando nicht gestattet.

4. Vertragsschluss mit Inlando

4.1 Die Registrierung als Vermieter und die Erstellung eines Nutzerkontos sind zunächst kostenlos, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

4.2 Durch die kostenlose Registrierung entsteht noch kein kostenpflichtiger Vertrag über ein Anzeigenpaket, Abonnement, Credit-Guthaben oder eine sonstige kostenpflichtige Zusatzleistung.

4.3 Nach der Registrierung kann der Vermieter im Nutzerkonto ein individuelles kostenpflichtiges Paket zusammenstellen. Dieses kann insbesondere aus einer bestimmten Anzahl von Artikeln, Standorten, Kategorien, Laufzeiten, Zusatzoptionen oder Sichtbarkeitsleistungen bestehen.

4.4 Die Darstellung der Pakete, Preise und Zusatzleistungen auf der Plattform stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot von Inlando dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Vermieter, ein kostenpflichtiges Paket auszuwählen und eine Bestellung abzugeben.

4.5 Vor Abschluss der Bestellung erhält der Vermieter eine Übersicht über die wesentlichen Vertragsbestandteile. Dazu gehören insbesondere das ausgewählte Paket, die Anzahl der Artikel, die gewählten Standorte, die Laufzeit, der Preis, die Zahlungsweise, die Kündigungsfrist, eine etwaige automatische Verlängerung sowie anfallende Steuern.

4.6 Der Vermieter gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages ab, indem er den Bestellvorgang durch Anklicken einer eindeutig beschrifteten Schaltfläche abschließt, zum Beispiel „Kostenpflichtig bestellen“, „Kostenpflichtig abonnieren“ oder „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“.

4.7 Erfolgt die Zahlungsabwicklung über Stripe oder einen anderen Zahlungsdienstleister, wird der Vermieter zur Eingabe bzw. Bestätigung der Zahlungsdaten an den jeweiligen Zahlungsdienstleister weitergeleitet oder ein entsprechender Zahlungsprozess wird gestartet.

4.8 Inlando kann das Angebot des Vermieters durch ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail, durch erfolgreiche Zahlungsbestätigung, durch Freischaltung des gebuchten Pakets oder durch Bereitstellung der kostenpflichtigen Leistungen annehmen.

4.9 Der kostenpflichtige Vertrag kommt zustande, sobald Inlando das Angebot des Vermieters annimmt. Dies geschieht spätestens mit der Freischaltung des gebuchten Pakets oder der Bereitstellung der kostenpflichtigen Leistung. Die Freischaltung erfolgt in der Regel nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung durch den Zahlungsdienstleister.

4.10 Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung, Bestellübersicht oder Weiterleitung zum Zahlungsdienstleister stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.

4.11 Inlando ist nicht verpflichtet, eine Bestellung oder ein Vertragsangebot des Vermieters anzunehmen. Inlando kann eine Bestellung insbesondere ablehnen, wenn sachliche Gründe vorliegen, etwa unvollständige Angaben, Zahlungsrisiken, fehlgeschlagene Zahlung, frühere Vertragsverstöße, technische Einschränkungen oder Zweifel an der Unternehmereigenschaft des Vermieters.

5. Pakete, Preise und Leistungen

5.1 Vermieter können je nach Angebot verschiedene kostenpflichtige Pakete buchen. Die Pakete können sich insbesondere hinsichtlich Anzahl der einstellbaren Artikel, Standorte, Kategorien, Sichtbarkeit, Zusatzfunktionen, Laufzeit und Preis unterscheiden.

5.2 Die konkreten Preise und Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, dem Bestellprozess oder einer individuellen Vereinbarung.

5.3 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.4 Inlando schuldet die Bereitstellung der gebuchten Plattformfunktionen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Buchungen, Kontakten, Aufrufen oder Umsätzen wird nicht geschuldet.

5.5 Inlando ist berechtigt, die Plattform technisch und funktional weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, zu ersetzen oder zu erweitern, sofern dadurch die vertraglich vereinbarten Hauptleistungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

5.6 Hinweise zur Sortierung, Sichtbarkeit und zum Ranking von Angeboten ergeben sich aus Abschnitt 16 dieser AGB.

6. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

6.1 Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket oder der individuellen Vereinbarung.

6.2 Soweit im jeweiligen Paket nichts anderes geregelt ist, gelten folgende mögliche Vertragslaufzeiten:

  • 3 Monate Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist 1 Monat zum Laufzeitende

  • 6 Monate Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist 1 Monat zum Laufzeitende

  • 9 Monate Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist 1 Monat zum Laufzeitende

  • 12 Monate Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist 1 Monat zum Laufzeitende

  • 24 Monate Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist 1 Monat zum Laufzeitende

6.3 Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, maximal jedoch um weitere 12 Monate, sofern im jeweiligen Paket oder in einer individuellen Vereinbarung nichts anderes geregelt ist.

6.4 Die Kündigung kann über das Nutzerkonto, per E-Mail an service@inlando.com oder schriftlich per Post erfolgen.

6.5 Die bloße Nichtnutzung der Plattform gilt nicht als Kündigung.

6.6 Nach einer ordentlichen Kündigung kann der Vermieter die gebuchten Leistungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nutzen, sofern keine Sperrung, außerordentliche Kündigung oder sonstige Einschränkung aus wichtigem Grund erfolgt.

6.7 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Upgrade bestehender Pakete

7.1 Der Vermieter kann ein bestehendes kostenpflichtiges Paket über sein Nutzerkonto erweitern, soweit diese Funktion verfügbar ist.

7.2 Ein Upgrade kann insbesondere zusätzliche Artikel, zusätzliche Standorte, zusätzliche Kategorien, eine längere Laufzeit oder weitere kostenpflichtige Zusatzleistungen umfassen.

7.3 Vor Abschluss des Upgrades erhält der Vermieter eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen. Dazu gehören insbesondere der bisherige Leistungsumfang, der neue Leistungsumfang, der neue Preis, die Zahlungsweise, die Laufzeit, eine etwaige Mindestlaufzeit, die Steuerbeträge sowie gegebenenfalls anteilig sofort fällige Beträge.

7.4 Das Upgrade wird verbindlich beauftragt, wenn der Vermieter den Vorgang durch Anklicken einer eindeutig beschrifteten Schaltfläche, zum Beispiel „Kostenpflichtig upgraden“, abschließt.

7.5 Mit der Annahme des Upgrades durch Inlando wird der bestehende Vertrag entsprechend erweitert oder geändert. Die Annahme kann insbesondere durch Bestätigung per E-Mail, durch Zahlungsbestätigung, durch Freischaltung der zusätzlichen Leistungen oder durch Bereitstellung des erweiterten Pakets erfolgen.

7.6 Soweit im Bestellprozess nichts Abweichendes angegeben ist, wird ein anteiliger Betrag für den laufenden Abrechnungszeitraum sofort fällig. Ab dem nächsten Abrechnungszeitraum gilt der im Upgrade angezeigte neue Preis.

7.7 Ein Upgrade ist grundsätzlich nur auf einen höherwertigen Leistungsumfang möglich. Ein Downgrade oder eine Verringerung des Leistungsumfangs ist nur zulässig, wenn diese Funktion angeboten wird oder Inlando dem ausdrücklich zustimmt.

7.8 Die übrigen Vertragsbedingungen, insbesondere Laufzeit, Kündigungsfrist, Zahlungsbedingungen und Regelungen zur automatischen Verlängerung, bleiben bestehen, sofern im Upgrade-Prozess nichts Abweichendes angezeigt oder vereinbart wird.

8. Außerordentliche Kündigung, Sperrung und Einschränkung

8.1 Inlando kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen oder das Nutzerkonto, einzelne Angebote oder Funktionen vorübergehend oder dauerhaft sperren, einschränken oder entfernen.

8.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter:

a) fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet,
b) falsche oder unvollständige Registrierungsdaten angibt,
c) verbotene Artikel oder unzulässige Inhalte einstellt,
d) Rechte Dritter verletzt, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrechte,
e) gesetzliche Informationspflichten gegenüber Mietern nicht erfüllt,
f) wiederholt nicht verfügbare Angebote online lässt,
g) Anfragen von Mietern nicht ordnungsgemäß bearbeitet,
h) Bewertungen manipuliert oder missbräuchlich beeinflusst,
i) Kontaktdaten unzulässig in Anzeigen einfügt,
j) externe Links ohne Erlaubnis einbindet,
k) die Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder Integrität der Plattform beeinträchtigt,
l) das Nutzerkonto ohne Zustimmung von Inlando überträgt oder Dritten zugänglich macht,
m) gegen diese AGB oder sonstige Plattformrichtlinien verstößt.

8.3 Soweit zumutbar und rechtlich möglich, informiert Inlando den Vermieter vor oder spätestens gleichzeitig mit der Maßnahme über die wesentlichen Gründe der Sperrung, Einschränkung, Entfernung oder Kündigung.

8.4 Eine vorherige Anhörung ist nicht erforderlich, wenn sofortiges Handeln notwendig ist, insbesondere zur Abwehr von Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken, Betrug, Missbrauch, behördlichen Maßnahmen oder erheblichen Nachteilen für Inlando, Nutzer oder Dritte.

8.5 Der Vermieter kann zu einer Maßnahme Stellung nehmen und eine erneute Prüfung verlangen. Die Stellungnahme kann per E-Mail an service@inlando.com erfolgen.

8.6 Nach einer dauerhaften Sperrung oder außerordentlichen Kündigung darf der Vermieter ohne vorherige Zustimmung von Inlando kein neues Nutzerkonto anlegen und die Plattform auch nicht über Konten Dritter nutzen.

9. Inhalte und Angebote des Vermieters

9.1 Der Vermieter ist für sämtliche von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Videos, Preise, Verfügbarkeiten, Mietbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Unternehmensprofile, Kontaktdaten und sonstige Angaben.

9.2 Angebote müssen wahrheitsgemäß, vollständig, aktuell, verständlich und rechtlich zulässig sein.

9.3 Der Vermieter muss alle wesentlichen Eigenschaften des Mietobjekts oder der Dienstleistung angeben. Dazu gehören je nach Angebot insbesondere Zustand, Größe, Ausstattung, Einsatzort, Verfügbarkeit, Mietpreis, Kaution, Zusatzkosten, Liefer- oder Abholbedingungen, Nutzungsbeschränkungen, Stornobedingungen und sonstige relevante Vertragsbedingungen.

9.4 Der Vermieter darf keine irreführenden, übertriebenen, unklaren oder wettbewerbswidrigen Angaben machen.

9.5 Der Vermieter ist verpflichtet, nicht verfügbare, veraltete oder fehlerhafte Angebote unverzüglich zu deaktivieren oder zu korrigieren.

9.6 Angebote müssen in der passenden Kategorie und am zutreffenden Standort eingestellt werden.

9.7 Inlando kann Angebote korrigieren, verschieben, kürzen, deaktivieren oder löschen, wenn sie fehlerhaft kategorisiert, unvollständig, irreführend, rechtswidrig, qualitativ unzureichend oder plattformwidrig sind.

9.8 Inlando kann redaktionelle Anpassungen an Angeboten vornehmen, soweit diese der besseren Darstellung, Lesbarkeit, Auffindbarkeit, technischen Optimierung oder Einhaltung der Plattformregeln dienen und den wesentlichen Inhalt des Angebots nicht verfälschen.

9.9 Der Vermieter verpflichtet sich, die Angaben zu Verfügbarkeiten, Mietpreisen und technischen Eigenschaften der Mietobjekte regelmäßig zu überprüfen und im Vermieter-Bereich unverzüglich zu aktualisieren. Der Vermieter stellt sicher, dass über die Plattform eingehende Anfragen von Interessenten innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel binnen 48 Stunden) fachlich beantwortet werden.

10. Gesetzliche Informationspflichten des Vermieters

10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, alle gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Mietern, Verbrauchern, Behörden und sonstigen Dritten selbst zu erfüllen.

10.2 Dazu gehören je nach Angebot insbesondere:

a) vollständige Anbieterkennzeichnung nach den gesetzlichen Vorgaben,
b) ladungsfähige Anschrift,
c) E-Mail-Adresse und sonstige erforderliche Kontaktinformationen,
d) Handelsregister-, Berufs- oder Zulassungsangaben, soweit erforderlich,
e) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden und erforderlich,
f) Preisangaben einschließlich Steuern und sonstiger Preisbestandteile,
g) Informationen zu Kaution, Lieferkosten, Servicegebühren und Nebenkosten,
h) Verbraucherinformationen, soweit der Vermieter Verträge mit Verbrauchern abschließt,
i) Widerrufsbelehrung, soweit ein Widerrufsrecht besteht,
j) Datenschutzinformationen, soweit der Vermieter selbst personenbezogene Daten verarbeitet,
k) besondere gesetzliche Hinweise bei regulierten Waren oder Dienstleistungen.

10.3 Der Vermieter ist allein dafür verantwortlich, dass seine Angebote und Vertragsbedingungen gegenüber Mietern rechtmäßig sind.

10.4 Inlando ist nicht verpflichtet, die rechtliche Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben des Vermieters zu prüfen.

11. Preise in Anzeigen

11.1 Der Vermieter ist verpflichtet, Preise klar, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

11.2 Soweit sich das Angebot an Verbraucher richtet, müssen Preise als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger verpflichtender Preisbestandteile angegeben werden, soweit gesetzlich erforderlich.

11.3 Zusätzliche Kosten wie Lieferkosten, Servicegebühren, Reinigungskosten, Kautionen, Versicherungskosten oder sonstige Zusatzkosten müssen klar und rechtzeitig angegeben werden.

11.4 Preise dürfen nicht irreführend dargestellt werden. Insbesondere darf ein Angebot nicht mit einem Preis beworben werden, der unter realistischen Umständen nicht verfügbar ist.

12. Rechte an Bildern, Texten und sonstigen Inhalten

12.1 Der Vermieter versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm hochgeladenen oder bereitgestellten Inhalten verfügt.

12.2 Der Vermieter darf keine Inhalte verwenden, die Rechte Dritter verletzen. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Datenschutzrechte und Wettbewerbsrechte.

12.3 Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass abgebildete Personen wirksam in die Veröffentlichung eingewilligt haben, soweit eine Einwilligung erforderlich ist.

12.4 Bei Dienstleistungen, bei denen die Person des Anbieters oder Künstlers wesentlich ist, müssen verwendete Personenbilder aktuell und nicht irreführend sein.

12.5 Der Vermieter räumt Inlando an den bereitgestellten Inhalten ein einfaches, unentgeltliches, räumlich und zeitlich auf die Vertragsdauer zuzüglich angemessener technischer Nachlaufzeiten beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für den Betrieb, die Darstellung, Bewerbung, technische Verarbeitung und Optimierung der Plattform erforderlich ist.

12.6 Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten, zu formatieren, zu komprimieren, öffentlich zugänglich zu machen, in Suchergebnissen darzustellen, für Vorschaubilder zu verwenden und innerhalb der Plattform sowie in Suchmaschinen oder Marketingkanälen zur Bewerbung des jeweiligen Angebots anzuzeigen.

12.7 Inlando darf Angebote und Angebotsinhalte auch in Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, Newslettern, Werbeanzeigen, Partnerseiten oder sonstigen Marketingkanälen darstellen, soweit dies der Bewerbung des jeweiligen Angebots oder der Inlando-Plattform dient und keine berechtigten Interessen des Vermieters entgegenstehen.

12.8 Sofern der Vermieter Videos, Videolinks oder eingebettete Inhalte von Drittplattformen wie YouTube, Instagram, TikTok oder vergleichbaren Diensten verwendet, versichert er, dass er über alle hierfür erforderlichen Rechte verfügt. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, Musikrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte sowie etwaige Rechte abgebildeter Personen.

12.9 Der Vermieter ist selbst dafür verantwortlich, dass die Einbindung oder Verlinkung solcher Inhalte mit den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Drittplattform vereinbar ist.

12.10 Inlando ist berechtigt, Videos, Videolinks oder eingebettete Inhalte zu entfernen oder deren Darstellung zu unterbinden, wenn Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Rechteverletzungen, irreführende Inhalte, unangemessene Inhalte oder Verstöße gegen diese AGB bestehen.

12.11 Nach Vertragsende kann Inlando Inhalte deaktivieren oder entfernen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Nachweiszwecke und berechtigte Interessen bleiben unberührt.

13. Verbotene Artikel und Dienstleistungen

13.1 Es dürfen keine Artikel, Inhalte oder Dienstleistungen angeboten werden, deren Vermietung, Bewerbung, Besitz, Nutzung, Weitergabe oder Vermittlung gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder diese AGB verstößt.

13.2 Verboten sind insbesondere:

a) illegale Gegenstände oder Dienstleistungen,
b) gestohlene Waren,
c) gefälschte oder plagiierte Waren,
d) Gegenstände oder Inhalte, die Rechte Dritter verletzen,
e) Waffen, Munition und vergleichbare gefährliche Gegenstände, soweit keine gesetzlich erforderliche Erlaubnis vorliegt oder Inlando diese Kategorie nicht ausdrücklich zulässt,
f) gefährliche Chemikalien, Gifte, explosive Stoffe oder sonstige gefährliche Substanzen,
g) Drogen, Betäubungsmittel oder verbotene Substanzen,
h) geschützte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Produkte, soweit deren Angebot unzulässig ist,
i) Hacking-Software, Spionage-Software oder Werkzeuge zur Begehung illegaler Handlungen,
j) Dienstleistungen, die Menschenwürde, persönliche Freiheit oder Rechte Dritter verletzen,
k) diskriminierende, extremistische, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Inhalte,
l) pornografische oder jugendgefährdende Inhalte, soweit sie unzulässig sind oder nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen,
m) Angebote, die gegen Jugendschutz-, Gewerbe-, Zulassungs-, Genehmigungs- oder Sicherheitsvorschriften verstoßen.

13.3 Inlando kann einzelne Kategorien, Artikel oder Dienstleistungen jederzeit aus sachlichen Gründen ausschließen, beschränken oder von zusätzlichen Nachweisen abhängig machen.

13.4 Der Vermieter ist verpflichtet, auf Anforderung von Inlando innerhalb angemessener Frist Nachweise über erforderliche Genehmigungen, Lizenzen, Versicherungen oder Berechtigungen vorzulegen.

13.5 Die Vermietung oder Überlassung von Tieren ist nur zulässig, soweit alle tierschutzrechtlichen, gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen oder Nachweise sind vom Vermieter auf Anforderung vorzulegen. Inlando kann Tierangebote aus sachlichen Gründen ablehnen, beschränken oder entfernen.

14. Besondere Regeln für Dienstleistungsangebote und Künstler

14.1 Bei Dienstleistungsangeboten muss der Vermieter bzw. Anbieter den tatsächlichen Leistungsort, das Einsatzgebiet und etwaige Reise- oder Zusatzkosten klar angeben.

14.2 Bei Künstlern, DJs, Entertainern, Showacts, Models, Hostessen, GoGos, Stripperinnen, Strippern oder vergleichbaren personenbezogenen Dienstleistungen muss der Anbieter sicherstellen, dass die dargestellte Person, Leistung und Verfügbarkeit nicht irreführend beschrieben werden.

14.3 Sofern die Person des Künstlers oder Dienstleisters für die Buchung wesentlich ist, dürfen keine Bilder, Namen oder Beschreibungen verwendet werden, die beim Mieter einen falschen Eindruck über die tatsächlich auftretende Person erzeugen.

14.4 Der Hauptstandort oder gewöhnliche Einsatzort des Dienstleisters ist wahrheitsgemäß anzugeben. Einsatzgebiete und Entfernungszuschläge müssen transparent dargestellt werden.

14.5 Der Vermieter ist allein dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Anforderungen, insbesondere Gewerbe-, Steuer-, Aufenthalts-, Arbeits-, Jugendschutz- und sonstige Vorschriften, eingehalten werden.

14.6 Werden Dienstleistungen gezielt für bestimmte Orte, Regionen oder Einsatzgebiete angeboten, muss der Vermieter bzw. Anbieter klar angeben, ob und in welcher Höhe Reise-, Anfahrts-, Übernachtungs-, Material-, Liefer- oder sonstige Zusatzkosten entstehen.

14.7 Soweit sich das Angebot an Verbraucher richtet, müssen verpflichtende Zusatzkosten transparent dargestellt und, soweit gesetzlich erforderlich, in den Gesamtpreis einbezogen oder eindeutig ausgewiesen werden.

15. Unzulässige Inhalte in Anzeigen

15.1 Der Vermieter darf ohne vorherige Zustimmung von Inlando keine externen Links in Anzeigen einfügen.

15.2 Der Vermieter darf Kontaktdaten nicht unzulässig in Titel, Beschreibung, Bildern, Videos, PDFs oder sonstigen Angebotsinhalten platzieren, wenn Inlando hierfür bestimmte Kontaktfelder oder Kommunikationswege vorsieht.

15.3 Unzulässig sind insbesondere direkte Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Messenger-Kontakte, Webseiten, QR-Codes oder Social-Media-Verweise innerhalb der Beschreibung, soweit Inlando dies nicht ausdrücklich erlaubt.

15.4 Anzeigen dürfen nicht zur Werbung für andere Plattformen, konkurrierende Angebote oder nicht konkret angebotene Mietobjekte genutzt werden.

15.5 Inlando kann unzulässige Inhalte entfernen, ausblenden oder ändern.

15.6 Der Vermieter darf die von Inlando bereitgestellten Kontakt-, Anfrage-, Buchungs- oder Kommunikationsfunktionen nicht missbräuchlich umgehen. Insbesondere ist es nicht gestattet, in Anzeigen, Bildern, Videos, PDF-Dokumenten oder sonstigen Angebotsinhalten externe Kontaktdaten, QR-Codes, Links oder Hinweise zu platzieren, wenn dadurch die von Inlando vorgesehenen Kommunikations- oder Vermittlungswege umgangen werden.

15.7 Soweit Inlando bestimmte Kontaktfelder oder Kommunikationswege bereitstellt, sind diese vom Vermieter zu nutzen. Inlando ist berechtigt, unzulässige Kontaktdaten, Links, QR-Codes oder sonstige Umgehungshinweise zu entfernen oder die Sichtbarkeit des Angebots einzuschränken.

15.8 Weitergehende Rechte von Inlando, insbesondere Sperrung, Entfernung des Angebots oder außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

16. Ranking, Sichtbarkeit und Zusatzplatzierungen

16.1 Die Reihenfolge und Sichtbarkeit von Angeboten auf Inlando kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden.

16.2 Wesentliche Ranking-Faktoren können insbesondere sein:

a) Standortnähe zum Suchort,
b) Kategorie und Suchbegriff,
c) Qualität und Vollständigkeit der Anzeige,
d) Aktualität des Angebots,
e) Verfügbarkeit,
f) Reaktionsverhalten des Vermieters,
g) Nutzerinteraktionen,
h) Bewertungen,
i) technische Relevanz,
j) gebuchte Zusatzleistungen wie Top-Positionen, Hervorhebungen oder Push-Funktionen.

16.3 Die genaue Gewichtung der Ranking-Faktoren kann je nach Kategorie, Suchanfrage, Standort, technischer Entwicklung und Nutzerverhalten variieren.

16.4 Inlando ist berechtigt, Ranking-Mechanismen weiterzuentwickeln, um Relevanz, Qualität, Sicherheit und Nutzererfahrung der Plattform zu verbessern.

16.5 Kostenpflichtige Zusatzleistungen können die Sichtbarkeit eines Angebots erhöhen. Dazu gehören insbesondere Top-Positionen, Hervorhebungen, Push-Funktionen oder vergleichbare Werbeformen.

16.6 Eine gebuchte Zusatzleistung garantiert keine bestimmte Anzahl von Anfragen, Buchungen, Kontakten, Umsätzen oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolgen.

16.7 Inlando kann die Anzahl bestimmter Zusatzplatzierungen je Kategorie, Standort oder Zeitraum begrenzen, um eine faire und funktionsfähige Darstellung der Angebote sicherzustellen.

16.8 Wenn mehrere Vermieter vergleichbare Zusatzleistungen gleichzeitig buchen, kann Inlando technische Sortier-, Rotations- oder Priorisierungsmechanismen einsetzen.

17. Zusatzdienste und Credits

17.1 Inlando kann Vermietern kostenpflichtige Zusatzdienste anbieten, insbesondere Top-Positionen, Hervorhebungen, Push-Funktionen, Standorterweiterungen, zusätzliche Artikelplätze oder sonstige Werbe- und Sichtbarkeitsfunktionen.

17.2 Zusatzdienste können direkt bezahlt oder über Credits gebucht werden.

17.3 Credits sind ein vorausbezahltes Guthaben zur Nutzung bestimmter Zusatzdienste auf der Inlando-Plattform.

17.4 Credits können nur innerhalb der Inlando-Plattform verwendet werden. Eine Auszahlung in Geld, Verzinsung, Übertragung auf andere Nutzerkonten oder anderweitige Monetarisierung ist ausgeschlossen, sofern Inlando nicht ausdrücklich zustimmt.

17.5 Der aktuelle Credit-Stand ist im Nutzerkonto einsehbar.

17.6 Beim Einsatz von Credits werden diese entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung vom Guthaben abgezogen.

17.7 Bereits eingesetzte Credits werden grundsätzlich nicht erstattet, wenn der Zusatzdienst ordnungsgemäß bereitgestellt wurde.

17.8 Nicht genutzte Credits bleiben dem Nutzerkonto des Vermieters gutgeschrieben, solange das Nutzerkonto besteht und keine endgültige Beendigung des Vertragsverhältnisses, dauerhafte Kontosperrung oder Löschung des Vermieterkontos erfolgt.

17.9 Endet lediglich ein kostenpflichtiges Paket oder Abonnement, ohne dass das Nutzerkonto des Vermieters geschlossen, dauerhaft gesperrt oder gelöscht wird, bleiben nicht genutzte Credits dem Nutzerkonto gutgeschrieben. Sie können bei Abschluss eines neuen kostenpflichtigen Pakets oder bei Nutzung eines dafür vorgesehenen Zusatzdienstes weiter verwendet werden, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

17.10 Bei endgültiger Beendigung des Vertragsverhältnisses, dauerhafter Sperrung des Vermieterkontos oder Löschung des Vermieterkontos verfallen nicht genutzte Credits, sofern keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen oder Inlando im Einzelfall eine abweichende Regelung trifft.

17.11 Während einer kostenlosen Testphase erworbene kostenpflichtige Credits können nur genutzt werden, solange ein aktives Nutzerkonto besteht. Erfolgt nach Ablauf der Testphase kein kostenpflichtiger Vertragsschluss, bleiben diese Credits dem Nutzerkonto gutgeschrieben, können jedoch erst wieder genutzt werden, wenn ein kostenpflichtiges Paket abgeschlossen wird. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

18. Kostenlose Testphase

18.1 Inlando kann Vermietern eine kostenlose Testphase anbieten. Ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht.

18.2 Während der Testphase kann der Vermieter die im jeweiligen Testangebot enthaltenen Funktionen nutzen.

18.3 Zusatzleistungen, Credits, Top-Positionen, Push-Funktionen oder vergleichbare kostenpflichtige Leistungen sind nur dann Bestandteil der Testphase, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.

18.4 Nach Ablauf der Testphase endet der kostenlose Zugang automatisch. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur zustande, wenn der Vermieter aktiv ein kostenpflichtiges Paket auswählt und den kostenpflichtigen Bestellvorgang abschließt.

18.5 Inlando kann die während der Testphase erstellten Angebote nach Ablauf der Testphase deaktivieren oder deren Sichtbarkeit einschränken, wenn kein kostenpflichtiges Paket abgeschlossen wird.

19. Zahlungsbedingungen

19.1 Die Zahlung für kostenpflichtige Pakete, Abonnements, Credits und Zusatzleistungen erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden.

19.2 Die technische Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Stripe stellt die Zahlungsinfrastruktur bereit und ermöglicht die Auswahl verschiedener Zahlungsmethoden.

19.3 Je nach Verfügbarkeit können Vermieter im Zahlungsprozess unterschiedliche Zahlungsmethoden auswählen, insbesondere Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal, Apple Pay oder weitere von Stripe unterstützte Zahlungsarten.

19.4 Die tatsächlich verfügbaren Zahlungsmethoden können je nach Land, Währung, technischer Verfügbarkeit, Risikoprüfung, Bonitätsprüfung, Zahlungsbetrag, gewähltem Produkt sowie den Vorgaben von Stripe variieren. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsmethode besteht nicht.

19.5 Inlando ist berechtigt, einzelne Zahlungsmethoden jederzeit hinzuzufügen, zu entfernen oder einzuschränken, sofern hierfür sachliche Gründe bestehen, insbesondere technische Gründe, Sicherheitsgründe, Vorgaben des Zahlungsdienstleisters oder erhöhte Ausfallrisiken.

19.6 Bei wiederkehrenden Zahlungen, insbesondere bei Abonnements, wird das vom Vermieter ausgewählte Zahlungsmittel entsprechend der gewählten Laufzeit, Zahlungsweise und Fälligkeit automatisch belastet.

19.7 Der Vermieter stimmt zu, dass wiederkehrende Zahlungen für laufende Abonnements automatisch über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen werden, solange das jeweilige Abonnement besteht und nicht wirksam gekündigt wurde.

19.8 Der Vermieter ist verpflichtet, gültige und aktuelle Zahlungsdaten zu hinterlegen und für ausreichende Deckung des gewählten Zahlungsmittels zu sorgen.

19.9 Schlägt eine Zahlung fehl, etwa wegen fehlender Kontodeckung, abgelaufener Kreditkarte, Rücklastschrift, technischer Ablehnung oder sonstiger vom Vermieter zu vertretender Gründe, bleibt der Zahlungsanspruch von Inlando bestehen.

19.10 Bei fehlgeschlagenen Zahlungen, Rücklastschriften oder sonstigen Zahlungsproblemen kann Inlando dem Vermieter die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten berechnen, soweit der Vermieter diese zu vertreten hat.

19.11 Rechnungen werden dem Vermieter elektronisch bereitgestellt, insbesondere im Nutzerkonto oder per E-Mail.

19.12 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern im Bestellprozess, in der Rechnung oder in einer individuellen Vereinbarung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.

19.13 Gerät der Vermieter mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann Inlando den Zugang zum Nutzerkonto, zu kostenpflichtigen Funktionen sowie die Sichtbarkeit der eingestellten Angebote vorübergehend sperren oder einschränken, bis die offenen Beträge vollständig ausgeglichen sind.

19.14 Während der Sperrung können die Angebote des Vermieters deaktiviert oder für Nutzer nicht sichtbar sein. Die Sperrung oder Einschränkung wegen Zahlungsverzugs entbindet den Vermieter nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

19.15 Nach vollständigem Ausgleich der offenen Beträge kann Inlando den Zugang und die Sichtbarkeit der Angebote wieder freigeben, sofern keine weiteren Sperr- oder Kündigungsgründe vorliegen.

19.16 Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung aus, kann Inlando den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen und offene Forderungen selbst oder durch ein beauftragtes Inkassounternehmen geltend machen.

19.17 Der Vermieter darf nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Inlando ausdrücklich anerkannt wurden.

19.18 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vermieter nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

19.19 Die Verarbeitung zahlungsbezogener Daten erfolgt zum Zweck der Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, Betrugsprävention, Zahlungsbestätigung, Verwaltung laufender Abonnements und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

19.20 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Stripe und der Zahlungsabwicklung enthält die Datenschutzerklärung von Inlando.

20. Preisanpassungen

20.1 Inlando kann Preise für laufende Verträge anpassen, wenn sich Kostenfaktoren ändern, die für die Bereitstellung der Leistungen wesentlich sind.

20.2 Kostenfaktoren können insbesondere sein: technische Infrastruktur, Hosting, Zahlungsdienstleister, externe Dienstleister, Personal, Energie, IT-Sicherheit, Softwarelizenzen, gesetzliche Anforderungen, öffentliche Abgaben oder Weiterentwicklungen der Plattform.

20.3 Preisanpassungen werden dem Vermieter mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

20.4 Der Vermieter kann der Preisanpassung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung widersprechen.

20.5 Inlando wird den Vermieter in der Mitteilung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbleibenden Widerspruchs hinweisen.

20.6 Widerspricht der Vermieter nicht fristgerecht, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.

20.7 Widerspricht der Vermieter fristgerecht, kann Inlando den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung ordentlich oder, soweit erforderlich, außerordentlich kündigen.

21. Verfügbarkeit und technische Störungen

21.1 Inlando bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit der Plattform.

21.2 Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

21.3 Einschränkungen können insbesondere entstehen durch Wartung, Updates, technische Störungen, Sicherheitsmaßnahmen, Überlastung, Ausfälle von Drittanbietern, höhere Gewalt oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Inlando.

21.4 Inlando ist berechtigt, Wartungsarbeiten und technische Änderungen vorzunehmen, soweit dies für Sicherheit, Stabilität, Weiterentwicklung oder ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform erforderlich ist.

21.5 Inlando wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um erhebliche Störungen möglichst zeitnah zu beheben.

22. Bewertungen und Nutzerfeedback

22.1 Inlando kann Mietern oder Nutzern ermöglichen, Vermieter, Angebote oder Leistungen zu bewerten.

22.2 Bewertungen müssen sachlich, wahrheitsgemäß und rechtlich zulässig sein.

22.3 Unzulässig sind insbesondere beleidigende, unwahre, verleumderische, diskriminierende, manipulative oder rechtswidrige Bewertungen.

22.4 Der Vermieter darf Bewertungen nicht manipulieren. Unzulässig sind insbesondere Selbstbewertungen, gekaufte Bewertungen, Scheinbewertungen, Druck auf Mieter oder sonstige Einflussnahmen auf die Echtheit von Bewertungen.

22.5 Inlando kann Bewertungen prüfen, sperren oder entfernen, wenn Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Manipulationen oder Verstöße gegen Plattformregeln bestehen.

22.6 Bewertungen spiegeln grundsätzlich die Meinung des jeweiligen Nutzers wider und stellen keine Aussage von Inlando dar.

22.7 Soweit der Vermieter eigene Kommentare oder Antworten auf Bewertungen veröffentlicht, räumt er Inlando die für die Darstellung auf der Plattform erforderlichen Nutzungsrechte ein.

23. Meldung rechtswidriger Inhalte und DSA-Verfahren

23.1 Nutzer, Vermieter, Behörden und Dritte können mutmaßlich rechtswidrige Inhalte oder Verstöße gegen Plattformregeln an Inlando melden.

23.2 Meldungen können über die auf der Plattform bereitgestellten Meldewege oder per E-Mail an service@inlando.com erfolgen.

23.3 Eine Meldung sollte möglichst genaue Angaben enthalten, insbesondere:

a) die genaue URL oder Bezeichnung des betroffenen Angebots,
b) eine Beschreibung des behaupteten Rechtsverstoßes,
c) die Gründe, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll,
d) Name und Kontaktdaten der meldenden Person, soweit erforderlich,
e) eine Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.

23.4 Inlando prüft eingehende Meldungen sorgfältig und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über erforderliche Maßnahmen.

23.5 Maßnahmen können insbesondere sein: keine Maßnahme, Rückfrage, Verwarnung, Änderung, Sperrung, Entfernung des Inhalts, Einschränkung der Sichtbarkeit, Sperrung des Nutzerkontos oder Kündigung.

23.6 Soweit rechtlich erforderlich und möglich, informiert Inlando den betroffenen Vermieter über die Entscheidung und die wesentlichen Gründe.

23.7 Der betroffene Vermieter kann eine erneute Prüfung verlangen und hierzu Stellung nehmen.

24. Beschwerdemöglichkeiten für Vermieter

24.1 Vermieter können Beschwerden über technische Probleme, Sperrungen, Einschränkungen, Löschungen, Ranking-Fragen, Zahlungsfragen oder sonstige Plattformmaßnahmen per E-Mail an service@inlando.com richten.

24.2 Die Beschwerde sollte den betroffenen Vorgang, das Angebot, die Kundennummer oder sonstige Identifikationsdaten sowie eine nachvollziehbare Begründung enthalten.

24.3 Inlando prüft Beschwerden innerhalb angemessener Frist und teilt dem Vermieter das Ergebnis in Textform mit.

24.4 Die Möglichkeit des Vermieters, rechtliche Schritte einzuleiten, bleibt unberührt.

25. Datenzugang und Datennutzung

25.1 Der Vermieter kann im Nutzerkonto bestimmte Daten einsehen, insbesondere Profildaten, Angebote, Anfragen, Rechnungen, Credit-Guthaben und gebuchte Leistungen.

25.2 Inlando kann dem Vermieter statistische Informationen bereitstellen, etwa Aufrufe, Klicks, Anfragen oder sonstige Leistungsdaten, soweit diese technisch erfasst werden.

25.3 Ein Anspruch auf bestimmte Statistikfunktionen, Auswertungen oder historische Daten besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

25.4 Inlando verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

25.5 Der Vermieter ist selbst verantwortlich, wenn er personenbezogene Daten von Mietern oder Interessenten verarbeitet. Er hat dabei die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten.

26. Freistellung durch den Vermieter

26.1 Der Vermieter stellt Inlando von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung dieser AGB, gesetzlicher Pflichten oder Rechte Dritter durch den Vermieter entstehen.

26.2 Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche wegen:

a) rechtswidriger Angebote,
b) fehlerhafter oder irreführender Angaben,
c) Verletzung von Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten,
d) Wettbewerbsverstößen,
e) nicht erfüllten Informationspflichten,
f) unzulässigen Preisen oder Vertragsbedingungen,
g) nicht verfügbarer oder mangelhafter Mietobjekte oder Dienstleistungen,
h) Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter.

26.3 Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten.

26.4 Der Vermieter ist verpflichtet, Inlando bei der Abwehr solcher Ansprüche angemessen zu unterstützen und erforderliche Informationen unverzüglich bereitzustellen.

27. Haftung von Inlando

27.1 Inlando haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

27.2 Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Inlando nach den gesetzlichen Vorschriften.

27.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Inlando nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vermieter regelmäßig vertrauen darf.

27.4 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

27.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

27.6 Inlando haftet nicht für Verträge, Pflichtverletzungen, Schäden, Ansprüche oder Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern, soweit Inlando diese nicht selbst zu vertreten hat.

27.7 Inlando haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit, Qualität, Verfügbarkeit oder Sicherheit der von Vermietern eingestellten Angebote, Inhalte, Mietobjekte oder Dienstleistungen, soweit Inlando diese nicht selbst zu vertreten hat.

28. Haftung des Vermieters

28.1 Der Vermieter haftet gegenüber Inlando für Schäden, die durch schuldhafte Verstöße gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter entstehen.

28.2 Der Vermieter haftet insbesondere für die Rechtmäßigkeit seiner Angebote, Inhalte, Preise, Mietbedingungen, Kommunikation mit Mietern und Durchführung der vermittelten Verträge.

28.3 Der Vermieter trägt die Verantwortung für Steuern, Abgaben, Genehmigungen, Versicherungen, Sicherheitsanforderungen und sonstige Pflichten, die mit seinen Angeboten verbunden sind.

29. Datenschutz

29.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Inlando ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

29.2 Der Vermieter ist verpflichtet, personenbezogene Daten von Mietern und Interessenten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verarbeiten.

29.3 Der Vermieter darf Daten von Mietern und Interessenten nur für die Bearbeitung der jeweiligen Anfrage, die Durchführung des Vertrags und gesetzlich zulässige Zwecke verwenden.

29.4 Eine Weitergabe, werbliche Nutzung oder sonstige zweckfremde Verarbeitung von Mieterdaten ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Grundlage oder eine wirksame Einwilligung vorliegt.

30. Vertragsende, Daten und Inhalte

30.1 Nach Vertragsende kann Inlando die Angebote des Vermieters deaktivieren oder entfernen.

30.2 Der Zugang zum Nutzerkonto kann nach Vertragsende eingeschränkt oder beendet werden.

30.3 Der Vermieter ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig Sicherungskopien seiner Inhalte, Angebote, Rechnungen und sonstigen Daten anzufertigen, soweit diese für ihn erforderlich sind.

30.4 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Nachweiszwecke, steuerliche Pflichten und berechtigte Interessen von Inlando bleiben unberührt.

30.5 Offene Zahlungsansprüche bleiben auch nach Vertragsende bestehen.

31. Änderungen dieser AGB

31.1 Inlando kann diese AGB ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.

31.2 Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, technischen Plattformfunktionen, Zahlungsprozesse, Sicherheitsanforderungen, Geschäftsmodelle, Preisstrukturen oder bei Klarstellungsbedarf.

31.3 Änderungen werden dem Vermieter mindestens 30 Tage vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt, soweit keine kürzere Frist aus zwingenden Gründen erforderlich ist.

31.4 Der Vermieter kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung widersprechen.

31.5 Inlando wird den Vermieter in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterbleibenden Widerspruchs hinweisen.

31.6 Widerspricht der Vermieter nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als angenommen.

31.7 Widerspricht der Vermieter fristgerecht, bleibt der Vertrag zunächst zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Inlando kann den Vertrag in diesem Fall ordentlich oder, soweit die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist, außerordentlich kündigen.

32. Kommunikation

32.1 Inlando kann rechtlich relevante Erklärungen, Rechnungen, Mahnungen, Vertragsinformationen, Änderungsmitteilungen und sonstige Kommunikation per E-Mail an die vom Vermieter hinterlegte E-Mail-Adresse senden.

32.2 Der Vermieter ist verpflichtet, seine E-Mail-Adresse aktuell zu halten und regelmäßig abzurufen.

32.3 Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Vermieter mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet wurden und Inlando keine Unzustellbarkeitsmeldung erhält.

33. Verbraucherstreitbeilegung

33.1 Inlando ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

34. Schlussbestimmungen

34.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

34.2 Vertragssprache ist Deutsch.

34.3 Ist der Vermieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Saarbrücken ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis.

34.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

34.5 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

34.6 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.

35. Kontakt

Inlando
Inhaber: Viktor Tscheremissin
Hirschenbergstr. 11
66128 Saarbrücken
Deutschland

Telefon: +49 (0) 681 85916474
E-Mail: service@inlando.com